Wartung & Prüfung von Gasgeräten

Ihr Partner für die Thermenwartung

Unser erfahrenes Team übernimmt Reparatur- und Wartungsarbeiten inklusive Abgasmessung und Heizwasserüberprüfung an Gasgeräten für die Marken Junkers, Vaillant, Buderus, Wolf, Baxi, Ocean und Gebe. 

Kompetentes Servicepersonal

Aufgrund der immer anspruchsvolleren Technik der Gasgeräte nehmen unsere Monteure regelmäßig unter Anleitung von Experten an speziellen Fachseminaren teil.  Profitieren Sie von unserer langjährigen Berufserfahrung.

Um Funktion und Sicherheit zu garantieren, sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Gasgeräte 1x jährlich gewartet werden.

Am Ende jeder Heizperiode war eine durchschnittliche Heizungsanlage mindestens 1.400 Stunden in Betrieb. Das Wiener  Feuerpolizei- Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz schreibt die jährliche Reinigung aller Feuerungsanlagen eindeutig vor (§ 15a). 

Sicherheit und Effizienz für Gasgeräte

Ein regelmäßig, vom Fachmann eines konzessionierten Installateurs, gewartetes und richtige eingestelltes Gasgerät ist betriebssicher, spart Geld, schont die Umwelt und sichert eine zuverlässig funktionierende Heizung in der kalten Jahreszeit. Gut gewartet arbeitet Ihr Gasgerät effizienter, da es weniger Gas  braucht. So sparen Sie Energie ( bis zu 10% ), verlängern die Lebensdauer  und senken die Heizkosten. Der geringere Gasverbrauch ist umweltfreundlicher, da es weniger CO2 und Schadstoffe ausstößt.

Verrechnung Thermenwartung

Wir haben keine Pauschale.
Die Wartung und der Tausch von Verschleißteilen erfolgt nach festgelegten Intervallen. Die Kosten richten sich nach dem allgemeinen Zustand des Gerätes und werden nach Aufwand verrechnet.
Im Normfall  belaufen sich die Kosten  ohne Ersatzteile auf ca. € 160,- bis  € 180,- inkl Mwst.
Ersatzteile werden nur bei Bedarf getauscht. Die Abgasmessung  € 30,- inkl Mwst.
Wir ersuchen um telefonische Terminanfragen.

 

Die Wartung beinhaltet:

  • Reinigung des Gerätes, Brenner und Wärmetauscher
  • Überprüfung und Nachfüllung des Ausdehnungsgefäßes
  • Optimieren der Einstellungen
  • Nachfüllung der Anlage bei zu geringem Wasserdruck
  • Entlüftung der Heizkörper

 

Extra:

  • Heizwasserüberprüfung alle 2 Jahre
  • Abgasmessung alle 4 (5) Jahre

Überprüfung der Gas-Innenleitung

Es müssen entsprechend den Regeln der ÖVGW Kunden-Erdgasanlagen (Richtlinien G K71) die Gasinnenanlagen (dies umfasst die Gasinnenleitungen sowie den Gaszähler und die Gasgeräte) mindestens alle 12 Jahre wiederkehrend, sofern in anderen behördlichen Bescheiden nicht kürzere Intervalle vorgeschrieben sind, überprüft werden.